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Plädoyer 06/2015
23.11.2015
Wer in den Kantonen Luzern, Basel-Stadt, Genf oder Neuenburg wohnt, konnte bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober seine Stimme elektronisch abgeben. Neun weiteren Kantonen verweigerte der Bundesrat die Bewilligung für das E-Voting. Ihr System des Consortiums Vote électronique war dem Bundesrat zu unsicher. Ergebnisse eines externen Audits hätten gezeigt, dass das Stimmgeheimnis nicht sicher gewahrt wäre. Die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, St. Gallen und Zürich haben nun die Übung abgebrochen und die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst.
Auch plädoyer hatte auf bestehende Sicherheitslücken hingewiesen («Auch Computer irren sich», plädoyer 2/15).
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