Die ausserordentlichen Staatsanwälte des Bundes Ulrich Weder und Hans Maurer wehren sich gegen einen «Tagesschau»-­Beitrag des Schweizer Fernsehens zur Fifa-Affäre. Die beiden ehemaligen Zürcher Staatsanwälte Maurer und Weder hatten die Strafver­fahren gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber, Fifa-Präsident Gianni Infantino und weitere ­Beschuldigte eingestellt (plädoyer 1/2024). Die «Tagesschau» berichtete am 26. Oktober 2023 darüber.

Im Beitrag kamen neben Infantino auch Markus Mohler, ehemaliger Dozent für Sicherheits- und Polizeirecht an der Uni Basel,  und Thomas Kistner, Journalist der «Süddeutschen Zeitung», zu Wort. Sie äusserten sich kritisch zur Einstellung des Strafverfahrens. Die ausserordentlichen Staats­anwälte gelangten in der Folge an die Ombudsstelle der SRG. In ­einem fünfseitigen Schreiben kritisierten sie die Auswahl der Experten und dass sie von der «Tagesschau»-Redaktion mit deren Kritik nicht konfrontiert worden seien. Die Ombudsstelle teilte diesen Standpunkt und sah in ihrem Schlussbericht vom 20. Dezember das Sachlichkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt.

Den beiden ausserordentlichen Staatsanwälten genügt die rechtlich unverbindliche Einschätzung der Ombudsstelle nicht. Sie reichten nun bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen Beschwerde gegen den «Tagesschau»-Beitrag ein.