Ende August hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Geldwäschereibekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Er sieht ein neues eidgenössisches Register vor, in das Firmen und andere juristische Personen in der Schweiz die wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Dafür soll ein neues Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen geschaffen werden.  

Weiter sind für Berater – also auch für Anwälte – künftig verstärkte Sorgfaltspflichten vorgesehen, wenn diese bestimmte «Risiko-Tätigkeiten» ausführen. Dazu gehören unter anderem Grundstückgeschäfte oder Gründungen von Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts. Das Geldwäschereigesetz soll um eine entsprechende Bestimmung ergänzt werden. Informationen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt sind, sind ­gemäss Gesetzesentwurf von der Pflicht zu Verdachtsmeldungen ausgenommen.

Ein ähnliches Revisionsvorhaben scheiterte 2021 im Parlament. Der Schweizerische Anwaltsverband hatte sich dagegen gewehrt, weil das Anwaltsgeheimnis bedroht sei. Eine Abgrenzung zwischen anwaltlicher Kerntätigkeit und risikobehafteter Beratertätigkeit sei mitunter schwierig (plädoyer 4/23).  Die Vernehmlassung zum neuen Gesetzesentwurf dauert bis zum 29. November 2023. Der Bundesrat plant, die Botschaft nächstes Jahr den eidgenössischen Räten vorzulegen.