Überschuldete Privatpersonen erhalten in der Schweiz keine zweite Chance. Denn im Unterschied zum Unternehmenskonkurs befreit der Privatkonkurs nicht von allen Schulden. Sie bleiben mindestens 20 Jahre lang in Form von Verlustscheinen bestehen. Sie ­können jederzeit von den Gläubigern mit einer Betreibung wieder eingefordert werden. Stellt sich heraus, dass der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist, muss er zahlen (siehe Unten). 

Anders im Ausland. Be...