Desinteresseerklärung: Das ist zu berücksichtigen
| In Strafverfahren können Geschädigte eine Desinteresseerklärung unterzeichnen. Sie muss präzis formuliert werden, um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei Antragsdelikten mit mehreren Beteiligten geboten.
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