Die Verwaltung einer Erbschaft meint nicht ihre Vernichtung
| Erbrecht · Der Bestatter ist nicht der beste Willensvollstrecker. Gedanken zu einer gedankenlosen Entsorgung einer Hinterlassenschaft durch das Berner Erbschaftsamt.
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Noëlle Grossenbacher, 25, studiert Rechtswissenschaften auf Masterstufe an der Universität Bern. Sie absolvierte ihr Auslandsemester an der Université de la Sorbonne in Paris.