Gewalteinsatz durch Polizei- und Gefängnispersonal regeln
| Der Gewalteinsatz von Polizei- oder Gefängnispersonal muss gesetzlich geregelt und der Eingriff so zurückhaltend wie möglich sein. Zur Verhütung von Skandalen und Problemfällen sind interne Supervision, transparente Berichterstattung und externe Kontrolle unabdingbar.
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| Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
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