Asbestopfer: Plädoyer für einen neuen Fristenlauf
| Eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre hilft Asbestopfern kaum. Denn die Krankheit bricht oft erst später aus. Es braucht eine – kurze – subjektive Verjährungsfrist, die ab Krankheitsbeginn läuft. Für bisherige Opfer ist ein Entschädigungsfonds zu schaffen.
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