Neuorganisation am Bundesgericht
Seit dem 1. Juli gibt es am Bundesgericht zwei strafrechtliche Kammern. Die neu geschaffene Zweite strafrechtliche Abteilung befasst sich mit Beschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheide, Nichtanhandnahmeverfügungen, Verfahrenseinstellungen sowie Urteile betreffend Straf- und Massnahmenvollzug.
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